Viele Ukrainer*innen in Deutschland leben mit der Hoffnung, ihre Familie nachholen zu können – und einige haben diesen schweren Weg bereits geschafft.
Familiennachzug: Wer hat es geschafft – und wie?
Befragungen zeigen: Viele Geflüchtete aus der Ukraine sind schon mit Kindern oder Partner*innen gekommen, andere versuchen noch, Angehörige nachzuholen. Die rechtliche Grundlage ist kompliziert, aber es gibt Wege – vor allem über den Schutz nach § 24 AufenthG und die Sonderregelungen zum Familiennachzug.
1. Wer kann grundsätzlich nachziehen?
Nach aktuellen Arbeitshilfen und FAQs gelten als nachzugsberechtigte Familienangehörige insbesondere:
- Ehepartner*innen
- nicht verheiratete Partner*innen in einer dauerhaften Beziehung (auch gleichgeschlechtlich),
- minderjährige ledige Kinder (inkl. adoptierte / außereheliche Kinder),
- in besonderen Fällen enge Verwandte, die bereits am 24.02.2022 im gemeinsamen Haushalt lebten und auf den Familienverbund angewiesen waren (z. B. volljährig gewordene ledige Kinder).
Wichtig: Wenn diese Personen selbst die Voraussetzungen für vorübergehenden Schutz erfüllen, erhalten sie nach Einreise in der Regel auch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG – dann gelten die allgemeinen Familiennachzugsregeln nicht.
2. Welcher Weg wurde in der Praxis oft genutzt?
Beratungsstellen und Arbeitshilfen beschreiben typische Schritte:
- Klärung, ob Angehörige einen eigenen Anspruch nach § 24 haben
Wenn ja, kann häufig direkt ein Visum nach § 24 über die Botschaft/Visastelle beantragt werden (Landeserlass‑Beispiele nennen diese Möglichkeit). - Wenn kein eigener §‑24‑Anspruch besteht
Dann läuft der Nachzug in der Regel über § 29 Abs. 4 AufenthG (Familiennachzug zu Personen mit vorübergehendem Schutz).
Voraussetzungen u. a.:
- familiäre Lebensgemeinschaft wurde durch die Flucht getrennt,
- nachziehende Person ist schutzbedĂĽrftig,
- sie hält sich außerhalb der EU (oder kommt aus anderem EU‑Staat) auf.
-
Visumverfahren
Antrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, Nachweis der familiären Beziehung (Urkunden, Nachweise des gemeinsamen Haushalts, Fotos, Dokumente). In manchen Fällen ist der Nachweis von Wohnraum oder gesichertem Lebensunterhalt ausnahmsweise nicht nötig, weil § 24 Erleichterungen vorsieht.
Viele Familien berichten von langen Wartezeiten und komplexer Kommunikation, aber auch von erfolgreichem Nachzug, wenn sie UnterstĂĽtzung durch Beratungsstellen und spezialisierte Dienste hatten.
3. Was hat anderen geholfen?
Aus Erfahrungsberichten und Arbeitshilfen lassen sich einige Strategien erkennen:
- Frühzeitig Beratung suchen bei Flüchtlingsräten, spezialisierten Migrationsberatungen oder Projekten wie DRK‑Suchdienst, Minor, Pro Asyl und anderen.
- Alle Dokumente zum Familienverband sammeln: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen, Belege für gemeinsamen Haushalt vor dem Krieg – und ggf. beglaubigt übersetzen lassen.
- Mit der Ausländerbehörde am Wohnort klären, ob sie das Verfahren unterstützen kann (z. B. mit Vorabzustimmung, Hinweisen an die Botschaft).
- Geduld und Dranbleiben: Familiennachzug dauert oft Monate; regelmäßige, sachliche Nachfragen bei Botschaft und Beratungsstellen helfen, den Überblick zu behalten.
Der Migrationsbericht zeigt, dass Familiennachzug ein wichtiger Zuwanderungsgrund bleibt: 2024 sind knapp 100.000 Menschen aus familiären Gründen nach Deutschland gekommen – auch im Kontext von Ukraine.
4. WofĂĽr ist dieser Thread gedacht?
Hier im Forum kannst du:
- erzählen (anonym), ob und wie es dir gelungen ist, Familie nach Deutschland zu holen – welche Schritte, welche Stellen, welche Hürden,
- Tipps weitergeben, welche Beratungsangebote dir geholfen haben (z. B. Flüchtlingsrat im Bundesland, bestimmte Projekte, Anwält*innen),
- Fragen stellen, wenn du am Anfang stehst (z. B. „Welche Unterlagen musste jemand für Ehepartner/Kinder organisieren?“ – ohne Namen oder Aktenzeichen).
Bitte beachte: Wir können hier keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Für konkrete Entscheidungen sind professionelle Beratungsstellen oder Fachanwält*innen für Migrationsrecht wichtig.
Ermutigung
Studien zeigen: Viele ukrainische Geflüchtete in Deutschland machen sich große Sorgen um zurückgebliebene Familienmitglieder – und gerade diejenigen, die länger bleiben wollen, setzen alles daran, Kinder oder Partner nachzuholen. Jede bewilligte Visa‑Entscheidung, jede Familie, die wieder vereint ist, ist das Ergebnis von Ausdauer, guter Beratung und oft auch solidarischer Unterstützung – dein Wunsch nach Familienzusammenführung ist legitim und du bist damit nicht allein.
