Verlängert sich mein §24-Aufenthalt automatisch?
Ja, in vielen Fällen ja.
Die Bundesregierung hat geregelt, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2026 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2027 weitergelten.
Das bedeutet:
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Du musst in der Regel keinen Antrag auf Verlängerung stellen.
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Es ist auch keine neue eAT (Plastikkarte) nötig, solange du unter die Regelung fällt.
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Deine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit läuft automatisch mit weiter.
Achtung: Auf der Karte steht trotzdem noch das „alte“ Ablaufdatum – die Karte sieht abgelaufen aus, ist rechtlich aber weiterhin gültig.
Was ist, wenn mein Titel schon abgelaufen aussieht?
Viele Menschen haben eine Karte, auf der ein Datum steht, das vorbei ist. Durch die sogenannte „Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ gilt diese Aufenthaltserlaubnis aber dennoch weiter, wenn sie am Stichtag (1. Februar 2026) gültig war.
Wichtig zu wissen:
- Arbeitgeber, Vermieter, Behörden oder Banken kennen diese Regelung nicht immer.
- In solchen Fällen kannst du ein Merkblatt oder einen offiziellen Hinweis (zum Beispiel vom Integrationsbeauftragten der Bundesregierung oder deiner Ausländerbehörde) vorzeigen, in dem die automatische Verlängerung erklärt wird.
Für wen gilt die automatische Verlängerung NICHT?
Ausgenommen sind vor allem bestimmte Drittstaatsangehörige ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, die vor dem Krieg nur zeitweise in der Ukraine waren.
Die automatische Verlängerung gilt grundsätzlich für:
- ukrainische Staatsangehörige,
- sowie einige Nicht-Ukrainer, die vor dem 24. Februar 2022 einen unbefristeten Aufenthalt oder anerkannten Schutz in der Ukraine hatten.
Wenn du nicht sicher bist, ob du dazu gehörst, lass dich unbedingt beraten.
Muss ich trotzdem zur Ausländerbehörde?
In vielen Fällen müssen Sie nur dann zur Ausländerbehörde gehen, wenn:
- du deine Adresse geändert hast und dies noch nicht gemeldet wurde,
- du in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln möchtest (z. B. Arbeit, Ausbildung, Studium, Familiennachzug),
- Auf deiner Karte steht ein Fehler (z. B. falsche Auflage zur Erwerbstätigkeit).
Ansonsten ist wegen der Verlängerung bis 4. März 2027 normalerweise kein Termin allein zur Verlängerung notwendig.
Was sollte ich jetzt praktisch tun?
- Prüfe: War deine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 am 1. Februar 2026 gültig? Wenn ja, gilt sie in der Regel automatisch bis 4. März 2027 weiter.
- Laden Sie, wenn möglich, ein offizielles Merkblatt zur Verlängerung herunter und speichern Sie es auf Ihrem Handy (für Arbeitgeber, Vermieter, Polizei, etc.).
- Überlege, ob für dich ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel sinnvoll sein kann (z. B. bei fester Arbeit, Ausbildung, Studium).
Stelle deine Fragen
In diesem Thread kannst du Fragen stellen wie:
- „Mein Titel ist laut Karte im 2025 abgelaufen – was sage ich meinem Arbeitgeber?“
- „Ich bin kein österreichischer Staatsbürger*in, lebe aber seit Jahren in der Ukraine – gilt die Verlängerung für mich?“
- „Ich möchte von § 24 in einen Arbeitstitel wechseln – wann ist der richtige Zeitpunkt?“
Wir können hier keine individuelle Rechtsberatung ersetzen, aber Erfahrungen teilen, hilfreiche Links posten und dir bei der Vorbereitung auf Beratungsstellen oder Anwalt helfen.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag ist nur eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede Situation ist anders (Staatsangehörigkeit, Einreisedatum, Familienstand, Arbeitssituation usw.). Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an eine Migrationsberatungsstelle, einen Flüchtlingsrat oder einen Fachanwält in für Migrationsrecht.
