Seit Beginn des Krieges im Jahr 2022 haben viele Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland Schutz gefunden. Der wichtigste Aufenthaltstitel ist dabei der „vorübergehende Schutz“ nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Dieser besondere Titel wurde inzwischen mehrfach verlängert.
1. Vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG
- Wenn du Ukrainer*in bist (oder ein direktes persönliches) und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG hast, wird diese aktuell automatisch verlängert – du musst in vielen Fällen keinen eigenen Antrag stellen.
- Nach der aktuellen Rechtslage gilt: Aufenthaltstitel nach § 24, die am 1. Februar 2026 gültig sind, laufen automatisch weiter bis zum 4. März 2027.
- In dieser Zeit hast du in der Regel Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen, Schule, Kita und Integrationsangeboten.
Wichtig: Für bestimmte Personengruppen (z. B. nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die nur befristet in der Ukraine gelebt haben) gelten teilweise Einschränkungen; Hier können Titel nach § 24 schon früher enden.
2. Wechsel in einen „regulären“ Aufenthaltstitel
Auch wenn der vorübergehende Schutz war, empfehlen viele Beratungsstellen, rechtzeitig zu prüfen, ob ein „regulär verlängerter“ Aufenthaltstitel für dich in Frage kommt. Das kann zum Beispiel sein:
- Aufenthalt zum Zweck der Berufsausbildung (§ 16a AufenthG)
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung/Arbeit (§ 18a/b AufenthG)
- Aufenthalt für sonstige Beschäftigung (§ 19c AufenthG)
- Aufenthalt zur Selbstständigkeit (§ 21 AufenthG)
- Aufenthalt zum Familiennachzug (§§ 27–36 AufenthG)​
Vorteile eines regulären Aufenthaltstitels:
- bessere Perspektive für eine spätere Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt)
- Klarer Weg zur Einbürgerung in Deutschland, wenn du langfristig bleiben möchtest.
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3. Was solltest du jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Ihr aktueller Titel nach § 24 am 1. Februar 2026 gültig ist – dann gilt er in der Regel bis zum 4. März 2027 automatisch weiter.
- Wenn du schon arbeitest, eine Ausbildung machst oder studierst, kann sich ein Wechsel in einen regulären Aufenthaltstitel entlohnen.
- Lassen Sie sich bei einer Migrationsberatung, einer spezialisierten FlĂĽchtlingsberatung oder einem Fachanwalt fĂĽr Migrationsrecht beraten, bevor Sie sich entscheidest.
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Hinweis (wichtig):
Dieser Beitrag gibt nur einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede Situation ist anders (Einreisedatum, Familienstand, Arbeit, Voraufenthalt in der EU usw.). Hole dir auf jeden Fall persönliche Beratung, bevor du Anträge stellst oder entscheidende Schritte unternimmst.
